Allgemeine Geschäftsbedingung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere Bedingungen. Die allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen und sind daher für jeden Auftraggeber von Bedeutung, die besonderen Bedingungen enthalten spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Produkten.
Teil A: Allgemeine Bedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Dienstleistungen von Giacomo Design, Römerstraße 18b, 91781 Weißenburg. Diese AGB sind Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Giacomo Design und dem Auftraggeber und gelten, sofern nichts anderes vertraglich festgesetzt wurde.
2. Zustandekommen von Verträgen
- Für den Fall, dass kein konkreter Vertrag über Dienstleistungen von Giacomo Design abgeschlossen wird, kommt die Vertragsbeziehung zwischen Giacomo Design und dem Auftraggeber auf Basis dieser AGB durch eine entsprechende Anfrage des Auftraggebers (unter Umständen auf Basis eines Angebot von Giacomo Design) und eine dementsprechende schriftliche Annahme durch Giacomo Design (Auftragsbestätigung) oder Erbringung der Dienstleitungen zustande, je nachdem, was früher eintritt („Vertrag“).
- Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erteilt der Auftraggeber einen rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Auftrag (Angebot) für die dort aufgeführten Leistungen. Dieser gilt als angenommen, sobald die (digital) unterzeichnete Auftragsbestätigung Giacomo Design zugeht.
- Sämtliche Angebote von Giacomo Design sind stets unverbindlich. Jedes Angebot gilt nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern Giacomo Design es nicht bereits zuvor widerrufen hat.
3. Ablehnen von Aufträgen
Giacomo Design ist berechtigt, die Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt oder Form gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder Giacomo Design aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist (z.B. wegen Verstoß gegen religiöse und politische Neutralität, wegen absehbarer – auch nur vorübergehender – Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder weil der Auftraggeber der Giacomo Design gegenüber mit fälligen Zahlungen, auch aus anderen bei der Giacomo Design getätigten Aufträgen, in Verzug ist).
4. Ausführung von Dienstleistungen
- Giacomo Design verpflichtet sich, Dienstleistungen im Rahmen angemessener Anstrengungen zu erbringen. Der Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung von Giacomo Design. Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung schuldet Giacomo Design keinen besonderen Erfolg. Giacomo Design hat gegenüber dem Auftraggeber keine Nachweispflicht bezüglich der um- und eingesetzten Maßnahmen zur Erbringung der Dienstleistungen. Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wird, erfolgt die Erbringung der Dienstleistungen an einem von Giacomo Design frei wählbaren Ort und zu einer von Giacomo Design frei wählbaren Zeit.
- Giacomo Design bemüht sich, die Dienstleistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Giacomo Design behält sich daher Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen vor, soweit diese nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers für diesen zumutbar sind.
- Von Giacomo Design angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist, kann Giacomo Design die Dienstleistungen auch in Teilleistungen erbringen. Giacomo Design ist zum Einsatz von Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen berechtigt.
- Die Vertragserfüllung seitens Giacomo Design gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Ereignisse, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, dabei insbesondere kriegerische Ereignisse, Terroranschläge, behördliche Eingriffe und Verbote, Pandemien und Seuchen, Energiemangel, Arbeitskonflikte sowie Verzögerungen von Erfüllungsgehilfen von Giacomo Design aus welchen Gründen auch immer. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt ist die Leistungspflicht von Giacomo Design ohne jegliche Haftung seitens Giacomo Design ausgesetzt. Darüber hinaus werden Fristen für die Leistungserbringung im Falle höherer Gewalt entsprechend verlängert. Die vereinbarten Zahlungsbedingungenen werden davon nicht berührt.
5. Definitionen und Liefergegenstände (engl. Deliverables)
Begriffsdefinitionen
Backlink
Ein Link, der von einer externen Webseite auf eine andere Webseite verweist.
Google-Snippet
Der Inhalt der Webseite, der in den Google-Suchergebnissen angezeigt wird, bestehend aus Title Tag und Meta Description.
Keyword
Ein Suchbegriff, der laut branchenüblichen Tools mindestens zehnmal im Monat in Deutschland mittels Google gesucht wird. Kann aus einem oder mehreren Worten bestehen.
Linkprofil
Die Gesamtheit aller eingehenden Backlinks einer Webseite.
Publisher
Für das Veröffentlichen von Inhalten auf Websites verantwortliche(s) Person oder ein Unternehmen.
Website
Die Gesamtheit aller Webseiten.
Webseite (auch Unterseite der Website)
Eine einzelne Unterseite der Website mit eigener URL.
OnPage
Eine einzelne Unterseite einer Website betreffend.
OnSite
Die gesamte Website betreffend.
Liefergegenstände
Kickoff
Eine Veranstaltung zu Beginn eines laufenden Betreuungsverhältnisses, die virtuell oder persönlich stattfindet und zeitlich begrenzt ist. Dabei werden projektrelevante Informationen zwischen Giacomo Design und dem Auftraggeber ausgetauscht. Es nehmen jene Personen von Giacomo Design am Kickoff teil, die am Projekt beteiligt sind.
Jährliches Statusmeeting
Eine zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung, die einmal pro Jahr stattfindet. Dabei besprechen Giacomo Design und der Auftraggeber die Ausrichtung des Projekts. Das erste jährliche Statusmeeting findet frühestens nach zwölf Projektmonaten statt.
Strategieentwicklung
Der Prozess, in dem die individuelle Strategie zur Priorisierung und Umsetzung der vertraglich vereinbarten Liefergegenstände entwickelt wird. Eine Zusammenfassung davon ist die im Reporting enthaltene Monatsplanung.
Reporting
Ein regelmäßig erstellter, individueller Bericht für den Auftraggeber. Im Reporting hält Giacomo Design anhand von zuvor festgelegten KPIs fest, wie sich das Projekt im jeweiligen Projektmonat entwickelt hat. Das Reporting enthält die im Projektzeitraum erbrachten Liefergegenstände („Erledigte Aufgaben“) sowie die vorgesehenen Aufgaben für den Folgezeitraum („Monatsplanung“).
Rank-Tracking
Eine von Giacomo Design festgelegte Anzahl an Keywords, deren Platzierungen auf der Google-Suchergebnisseite eines Landes und eines Geräts für die vereinbarte Website getrackt werden. Die maximale Anzahl der getrackten Keywords richtet sich nach dem vereinbarten monatlichen Budget. Pro 100 EUR,- Budget werden maximal 2 Keyword getrackt. Der Auftraggeber erthält einen Auszug der getrackten Keywords im Rahmen des Reportings.
OnSite- und OnPage-Monitoring
Eine mindestens monatlich durchgeführte Überwachung von Veränderungen auf einer vereinbarten Website (OnSite) bzw. einem Teilbereich davon (OnPage) mithilfe eines von Giacomo Design festgelegten Tools. Fallen beim OnSite- und OnPage-Monitoring Veränderungen auf, bei denen aus Sicht von Giacomo Design Handlungsbedarf besteht, wird der Auftraggeber informiert.
Keyword-Recherche
Eine unsortierte Liste von Keywords zu einem Thema mit diversen Metriken.
Website-Struktur
Eine Liste von URLs mit dazu jeweils gruppierten Keywords.
Redaktionsplan
Eine Liste von URLs mit dazu jeweils gruppierten Keywords mit Priorisierung.
Navigationsvorschlag
Ein formloser Vorschlag, mit welchen Webseiten und Begriffen die Hauptnavigation einer Website aufgebaut werden kann.
Konkurrenzanalyse
Ein Dokument, in dem festgelegte Metriken einer vereinbarten Website mit den gleichen Metriken von nicht mehr als vier festgelegten Konkurrenten verglichen werden. Ein Anspruch auf Aktualisierung besteht nicht.
OnSite-Audit
Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für technische Veränderungen an einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.
OnPage-Audit
Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für Veränderungen an einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.
SEO-Audit (auch vollständiges SEO-Audit genannt)
Ein Dokument, das ein OnSite-, ein On-Page-Audit und Anmerkungen zum Linkprofil einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon enthält. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.
Mockup
Ein visueller Entwurf eines Produkts, der einen besseren Eindruck vom optischen Erscheinungsbild ermöglichen soll. Die Umsetzung des Design-Vorschlags ist nicht inkludiert. Giacomo Design bietet keine Revisionen des Mockups.
SEO-Text
Ein auf zuvor definierte Keywords optimierter Text inklusive Google-Snippet. Er wird als Word-Dokument zur Freigabe an den Auftraggeber gesendet.
Textkorrektur
Die inhaltliche Korrektur durch den Auftraggeber. In maximal zwei Korrekturschleifen überarbeitet Giacomo Design den Text entsprechend.
Text einpflegen
Der einmalige Prozess des Einpflegens eines Textes auf der Website des Auftraggebers.
Content-Schulung
Eine einmalige, virtuelle oder persönliche Veranstaltung, bei dem ein Texter von Giacomo Design dem Auftraggeber die Vorgehensweise beim Verfassen von suchmaschinenoptimierten Texten erklärt.
Content-Audit
Eine Liste bestehender URLs einer vereinbarten Website bzw. eines Teilbereichs davon. Die Liste enthält Metriken (Impressionen, Klicks etc.), die dem jeweiligen Zweck des Content-Audits entsprechen.
Snippet-Audit
Eine Liste bestehender URLs einer vereinbarten Website bzw. eines Teilbereichs davon, welche die Google-Snippets und dem Zweck entsprechende Metriken (Klickrate, Position etc.) enthält.
Snippet-Optimierung
Ein Dokument, das ausformulierte Google-Snippets (bestehend aus Title Tag und Meta Description) für vereinbarte Webseiten enthält.
Backlinkaufbau (auch Outreach genannt)
Die gezielte Akquise von Backlinks. Giacomo Design baut Backlinks auf, die entweder zum Thema des Auftraggebers relevant sind oder mindestens ein vereinbartes Domain Rating nach Ahrefs aufweisen.
Outreach-Lead-Liste
Eine Liste mit potenziellen Publishern, die im Rahmen des Backlinkaufbaus kontaktiert werden können.
Linkable Asset
Ein Website-Inhalt, der mit dem Ziel erstellt wird, möglichst viele Backlinks zu generieren. Der Auftraggeber erhält das Linkable Asset als Word-Dokument zur Freigabe. Giacomo Design übernimmt keine Garantie für die konkrete Anzahl an Links pro Linkable Asset.
Gastartikel
Ein Text, der einen Link zu einer Webseite des Auftraggebers enthält und zur Veröffentlichung an den Publisher einer Website gesendet wird.
Verzeichniseinträge
Die Eintragung eines Unternehmens in eine vereinbarte Anzahl von Firmenverzeichnissen und Webkatalogen. Giacomo Design hat keinen Einfluss darauf, ob und wann die jeweiligen Redaktionen die Verzeichniseinträge freischalten und übernimmt daher keine Garantie.
Optimierte Firmenbeschreibung
Eine auf zuvor definierte Keywords optimierte Beschreibung eines Unternehmens. Sie umfasst 500 Zeichen und wird vorab zur Freigabe an den Auftraggeber gesendet.
Verzeichniseinträge-Reporting
Eine Liste aller Verzeichnisse, in die ein Unternehmen eingetragen wurde.
Paket-Kickoff
Eine einmalige, zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung zu Beginn eines Pakets. Es nehmen jene Personen von Giacomo Design an der Besprechung teil, die am Paket beteiligt sind.
Paket-Abschlussbesprechung
Eine einmalige, zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung nach Fertigstellung eines Pakets. Es nehmen jene Personen von Giacomo Design an der Besprechung teil, die am Paket beteiligt sind.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Die Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen erfordert als wesentliche Vertragspflicht die enge Kooperation des Auftraggebers, der Giacomo Design bei der Erbringung der Dienstleistungen bestmöglich unterstützen wird. Daher stellt der Auftraggeber insbesondere unentgeltlich und zeitgerecht alle erforderlichen Mittel und Informationen zur Verfügung, die Giacomo Design benötigt, um ihre Leistung zu erbringen.
- Der Auftraggeber wird Giacomo Design jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen. Er wird Giacomo Design von allen für eine wirkungsvolle Leistungserbringung bedeutsamen Umständen unaufgefordert Kenntnis geben.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung gestellte Vorlagen, Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für das Herstellungsverfahren von Giacomo Design geeignet sind. Er stellt Giacomo Design von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, marken- und namensrechtlicher Art, sowie von den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, frei. Eine diesbezügliche Überprüfung durch Giacomo Design erfolgt nicht.
- Der Auftraggeber ist für die Sicherung der Giacomo Design zur Verfügung gestellten Daten und Informationen alleine verantwortlich. Giacomo Design haftet nicht für den Verlust zur Verfügung gestellter Daten oder Informationen, Giacomo Design übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Datensicherung.
- Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungsleistungen nicht vereinbarungsgemäß oder hält er die vereinbarten Organisationsrichtlinien nicht ein, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Giacomo Design kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
7. Preise, Zahlungsbedingungen
- Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders festgehalten, verstehen sich alle Preise in Euro sowie exklusive gegebenenfalls anfallenden Verkaufs-, Verbrauchs- oder sonstiger Steuern oder anderer behördlicher Abgaben.
- Die Vergütung wird unverzüglich nach Rechnungslegung fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar. Giacomo Design ist berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Zahlung ist zum Rechnungszeitpunkt fällig. Sofern ein Rabatt gewährt wird, so gilt dies nur unter der Voraussetzung einer Zahlung zum Fälligkeitszeitpunkt.
- Eingehende Zahlungen werden der ältesten offenen Rechnung und den gegebenenfalls dafür angefallenen Verzugszinsen gutgeschrieben. Giacomo Design ist berechtigt, vom Auftraggeber erhaltene Beträge mit vom Auftraggeber aus diesem oder anderen Verträgen geschuldeten Beträgen gegenzurechnen, dies unabhängig einer Widmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen oder sonstige Giacomo Design geschuldete Beträge aus behaupteten Gegenforderungen, Rabatten, Abzügen oder sonstigen Umständen gegen die Forderungen von Giacomo Design gegenzurechnen oder einzubehalten.
- Gehen Zahlungen nicht fristgerecht bei Giacomo Design ein, so kann Giacomo Design Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum in gesetzlicher Höhe verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Giacomo Design für sämtliche erlittenen Kursverluste zu entschädigen, die auf die nicht fristgerechte Zahlung des Auftraggebers zurückzuführen sind, oder darauf, dass der Auftraggeber nicht in der Auftragsbestätigung angeführten Währung bezahlt.
8. Nutzungsrechte
- Giacomo Design gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen (Nutzungsrechteeinräumung).
- Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verbreiten oder sonst wie zu verwerten.
- Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Dienstleistungen nur widerruflich gestattet. Giacomo Design kann den Einsatz solcher Dienstleistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
9. Gewährleistung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dienstleistung unverzüglich nach Erbringung auf ihre Vertragsgemäßheit sowie auf allfällige sonstige Mängel hin zu überprüfen. Die Mangelhaftigkeit von durch Giacomo Design erbrachten Dienstleistungen muss Giacomo Design unverzüglich unter Angabe der Mängel schriftlich angezeigt werden.
- Giacomo Design ist zur Gewährleistung im Hinblick auf erbrachte Dienstleistungen nicht verpflichtet, soweit eine Unzulänglichkeit durch eine Veränderung der Dienstleistung verursacht ist, die weder durch Giacomo Design ausgeführt noch von Giacomo Design gestattet wurde.
- Stellt sich bei Arbeiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen heraus, dass kein Anspruch des Auftraggebers auf Gewährleistung besteht, so ist Giacomo Design berechtigt, den entstandenen Aufwand auf der Grundlage der vereinbarten Preise zu verrechnen.
- Bei der Geltendmachung einer Gewährleistungspflicht seitens Giacomo Design hat der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt den Beweis zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Dienstleistung bereits zum Zeitpunkt der Erbringung vorlag. Die gerichtliche Geltendmachung seines Rechtes auf Gewährleistung muss innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung erfolgen.
- Sollte die Pflicht von Giacomo Design zur Gewährleistung festgestellt werden, gewährt Giacomo Design nach eigener Wahl Ersatzleistung oder Gutschrift. Alle anderen Gewährleistungsbehelfe werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird Giacomo Design im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln von Dienstleistungen unterstützen.
- Es werden keine Garantien hinsichtlich der von Giacomo Design zu erbringenden Leistungen gegeben.
10. Haftungsbeschränkungen
- Bei schuldhaft verursachten Schäden ist die Haftung von Giacomo Design – gleich aus welchem Rechtsgrund – jeweils gemäß den folgenden Bestimmungen beschränkt.
- Giacomo Design haftet nicht, wenn und soweit Anweisungen oder Empfehlungen vom Auftraggeber nicht beachtet werden, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Schaden auch bei Beachtung der Anweisungen und Empfehlungen entstanden wäre.
- Giacomo Design haftet für Schäden nur insoweit, als diese von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von Giacomo Design für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.
- Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen Giacomo Design müssen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Schadenseintritt geltend gemacht werden. Der Beweis des Schadens sowie des Verschuldens seitens Giacomo Design obliegt dem Auftraggeber.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Auf diese AGB und die vertraglichen Beziehungen zwischen Giacomo Design und dem Auftraggeber, einschließlich vor- und nachvertraglicher Phasen und Wirkungen, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
- Für Streitigkeiten aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag oder den dem Vertrag zugrunde liegenden AGB, einschließlich deren vor- und nachvertraglichen Phasen und Wirkungen, ist ausschließlich das für Weißenburg sachlich zuständige Gericht zuständig. Giacomo Design steht es jedoch frei, den allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers in Anspruch zu nehmen.
12. Allgemeines
- Es ist Giacomo Design gestattet, bei der Leistungserbringung angewandte oder gewonnene Erkenntnisse, soweit sie sich nicht spezifisch auf die Verhältnisse des Auftraggebers beziehen, anonymisiert auch anderweitig zu verwerten.
- Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wird, ist Giacomo Design berechtigt, den Namen des Auftraggebers (bzw. der Unternehmensgruppe, der der Auftraggeber angehört) einschließlich des Logos als Referenz auf der Internetseite oder anderen Werbematerialien von Giacomo Design zu nennen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht jedoch nicht.
- Der Vertrag oder dessen Teile dürfen vom Auftraggeber nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Giacomo Design abgetreten werden.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, als vereinbart.
- Jede Abweichung von diesen AGB bedarf der Schriftform.
Teil B: Besondere Bedingungen
1. Suchmaschinenoptimierung SEO
- Giacomo Design übernimmt keine Garantie, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestimmte Platzierungen in der organischen Google-Suche erreicht werden. Google-Platzierungen entstehen durch Algorithmen, auf die Giacomo Design keinen direkten Einfluss hat.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen Onsite-, OnPage- oder Linkbuilding-Maßnahmen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit Giacomo Design durchzuführen. Giacomo Design übernimmt keine Haftung für Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – Giacomo Design Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. Google-Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Eine Neugestaltung der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit Giacomo Design durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte Giacomo Design von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider). Giacomo Design übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten von Drittanbietern
2. Gestaltungs- und Agenturdienstleistungen
- Die Ansicht einer durch Giacomo Design auftragsgemäß erstellten Agentur- und Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Bei Druckaufträgen ist Giacomo Design zur Übermittlung von Korrekturabzügen nicht verpflichtet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von Giacomo Design erstellter Agentur- und Gestaltungsleistungen gilt als erteilt, soweit der Auftraggeber dieser nicht nach deren Übermittlung binnen 8 Tagen online oder schriftlich gegenüber Giacomo Design widerspricht. Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhaltes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Giacomo Design; gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung bzw. Freigabe der Agentur- und Gestaltungsleistung, soweit diese Veränderungsmöglichkeit durch den Auftraggeber nicht bereits Vertragsinhalt ist.
- Der Auftraggeber räumt Giacomo Design das Recht ein, ein Logo von Giacomo Design und einen Urheberhinweis in die Agentur- und Gestaltungsleistung einzubinden und diesen, wenn dies möglich ist, gegebenenfalls mit der Website von Giacomo Design zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen Quellcode angebrachte Hinweise auf den Urheber. Dies ändert nichts daran, dass der Auftraggeber für den Inhalt der erstellten Gestaltung nach Freigabe selbst haftet und Giacomo Design aus allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt. Giacomo Design hat das Recht, die beauftragte Vertragsleistung oder deren Vorstufen, auch soweit sie vom Auftraggeber bereitgestellte Vorlagen beinhaltet, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auch in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und, wenn dies möglich ist, dazu entsprechende Links in ihrem Internetauftritt zu setzen.